Arbeits- / Schul- / Wegeunfall

Dr. Philipps und Dr. Könighaus besitzen die Zulassung der Gesetzlichen Unfallversicherung zur Behandlung von Arbeitsunfällen, Schulunfällen und Wegeunfällen.

Dieser Zusatz nennt sich Durchgangsarzt  (oder auch kurz D-Arzt). Dies zertifiziert seitens der BG  unsere Expertise in der Behandlung solcher Unfälle.

Bei einer Erstvorstellung nach einem Arbeitsunfall, Schulunfall oder Wegeunfall begeben Sie sich bitte direkt in unsere Praxis, so dass wir den Unfall aufnehmen können und Sie schnellstmöglich von einem Doktor untersucht und behandelt werden können.

Warum zuerst zum Durchgangsarzt

Unfälle die auf der Arbeit, auf dem Weg dahin oder in der Schule passieren werden in Deutschland durch die gesetzliche Unfallversicherung DGUV abgedeckt.

Verletzte sollen und müssen schnellstmöglich bei spezialisierten Durchgangsärzten vorgestellt werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Verletzte schnell die bestmögliche Behandlung erhält.

Durchgangsärzte sind Fachärzte für Orthopädie/Unfallchirurgie oder Chirurgie mit besonderen Kenntnissen, spezieller Ausbildung und nachgewiesener Erfahrungen auf dem Gebiet der Unfallmedizin. D-Ärzte führen die fachärztliche Erstversorgung durch und entscheiden die Weiterversorgung mit Diagnostik oder auch Behandlung in der Klinik falls erforderlich.  Der Durchgangsarzt ist der Koordinator auf dem Weg zur schnellen Gesundung.

Wir erfüllen die hohen Anforderungen der DGUV an eine durchgangsärztliche Praxis mit digitaler Röntgenanlage, eigenem MRT, Operationsraum für die Wundversorgung und ambulante Operationen sowie der Möglichkeit zur Gipsruhigstellung. Unserer Standorte erlauben Ihnen den schnellen Zugang zur optimalen Versorgung. Durch die Vernetzung mit den umliegenden Krankenhäusern kann, falls erforderlich, der schnelle Kontakt für eine stationäre Versorgung sichergestellt werden.

Gesund und Leistungsfähig – im Leben und im Beruf

Wiederherstellung Ihrer Gesundheit ist das oberste Ziel der Unfallversicherung. Zusammen mit dem Durchgangsarzt wird die Versorgung eines Unfallverletzten koordiniert. Da für die DGUV als Grundprinzip gilt „Rehabilitation vor Rente“ und  hierzu „alle geeigneten Mittel die zur Verfügung stehen“ genutzt werden dürfen,  können wir als Durchgangsärzte eine Vielzahl von Heil- und Rehabilitationsverfahren für die Therapie nutzen. Selbst ergonomische Änderungen am Arbeitsplatz können mit dem Rehabilitationsberater in die Wege geleitet werden.

Als ihr D-Arzt gehen wir mit Ihnen die erforderlichen Schritte im Rahmen der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung und beraten Sie, damit Sie nach einem Unfall schnell wieder in das Leben und den Beruf zurück finden.

Begutachtung – Rentenverfahren

Dr. med. B. Philipps ist langjährig als Gutachter in der Orthopädie und Unfallchirurgie für eine Vielzahl von Gerichten und für die DGUV tätig.